Allgemeine Geschäftsbedingungen für Designleistungen

  1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und zwar für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und dem Online-Angebot der Liuba Galerie UG (haftungsbeschränkt) mit der Inhaberin Miriam Büxenstein, im folgenden Liuba Agentur genannt. Weitere AGB der Kund:in sind kein Vertragsbestandteil. Keine Ausschlusserklärung durch die Liuba Agentur ist von Nöten. Das Angebot gilt nur für Firmen und Privatpersonen mit ihrem Wohn- und Unternehmenssitz in Deutschland.

Mit der Annahme des Angebots versichert die Kund:in zahlungsfähig, volljährig und vollgeschäftsfähig zu sein. Minderjährige Interessent:innen haben die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:in/Erziehungsberechtigten vorzulegen. Auf die mögliche Strafbarkeit falscher Kunden-Angaben wird hingewiesen.

  1. Vertragsschluss und Widerrufsrecht

Die Annahme des Angebots kommt durch die schriftliche oder mündliche Zustimmung der Kund:in und nach der Erfassung der Bestelldaten (Name, Anschrift, Email-Adresse) zustande. Bestellungen können entweder online, per Telefon, Gespräch oder Briefsendung angenommen werden. Daraufhin erfolgt die Zuteilung von Speicherplatz und eine Mitteilung über die Zugangsdaten. Die Kund:in kann gemäß der rechtlichen Vorgaben Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht machen und wird darauf hingewiesen.

  1. Vertragsgegenstand

Der erteilte Designauftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

  1. Urheberschutz, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

4.1 Sämtliche Arbeiten von der Liuba Agentur, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

4.2 Ohne Zustimmung der Liuba Agentur dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

4.3 Die Werke der Liuba Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

4.4 Die Liuba Agentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.3) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, die Liuba Agentur und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

4.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Liuba Agentur.

4.6 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist die Liuba Agentur bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann die Liuba Agentur zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Liuba Agentur unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

4.7 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, etwas Anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.8 Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Liuba Agentur nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

4.9 Die Liuba Agentur bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

  1. Honorar

5.1 Soweit zwischen Auftraggeber und Liuba Agentur nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsDesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.

5.2 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

5.3 Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Liuba Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

5.4 Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

 

  1. Zusatzleistungen

6.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

6.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

6.3 Der Auftraggeber erstattet der Liuba Agentur die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

6.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

  1. Fremdleistungen

7.1 Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt die Liuba Agentur im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Liuba Agentur hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.

7.2 Soweit die Liuba Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt die Liuba Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

  1. Mitwirkung des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Liuba Agentur alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Liuba Agentur nicht zu vertreten.

8.2 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der Liuba Agentur zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Liuba Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.3 Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

 

  1. Datenlieferung und Handling

9.1 Die Liuba Agentur ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

9.2 Stellt die Liuba Agentur dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden.

9.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

9.4 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet die Liuba Agentur nicht.

  1. Eigentum und Rückgabepflicht

10.1 An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an die Liuba Agentur zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10.2 Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Liuba Agentur bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

  1. Korrekturen und Belege

11.1 Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind der Liuba Agentur Korrekturmuster vorzulegen.

11.2 Die Produktion wird von der Liuba Agentur nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist die Liuba Agentur berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Die Liuba Agentur haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind der Designer:in eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die die Liuba Agentur auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

  1. Gewährleistung und Haftung

12.1 Die Liuba Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Liuba Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

12.2 Ansprüche des Auftraggebers gegen die Liuba Agentur aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

12.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

12.5 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet die Liuba Agentur nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die die Liuba Agentur an Dritte vergibt.

12.6 Sofern die Liuba Agentur Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Liuba Agentur hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Liuba Agentur zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

12.7 Die Liuba Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Liuba Agentur ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

12.8 Die Liuba Agentur haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die Liuba Agentur ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Liuba Agentur bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Gerichtsstand ist die Liuba Galerie UG (haftungsbeschränkt), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Designer:in ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere im Bereich der Gründungs- und Kunstberatung, ist.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  1. Vertragsgegenstand; Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.2 Auf Verlangen des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung bzw. legt nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft ab durch einen schriftlichen oder textlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergeben soll. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen oder textlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung möglichst richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten, Angaben und Informationen werden nur auf Plausibilität überprüft. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.4 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

  1. Leistungsänderungen; Schriftform

3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

 

3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

3.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform.

  1. Schweigepflicht; Datenschutz

4.1 Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

4.2 Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift hinzuweisen.

4.3 Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

5.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich oder textlich zu bestätigen.

  1. Vergütung; Zahlungsbedingungen; Aufrechnung

6.1 Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

6.2 Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Diese ist dem Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 2 Abs. 2 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer jeweils zur Verfügung zu stellen. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen; § 627 BGB bleibt unberührt.

6.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungstellung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

6.4 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

6.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.

  1. Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet durch von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen durch leichte Fahrlässigkeit (mit-)verursachte Schäden nur, wenn und soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, wenn und soweit sie von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers stets auf solche Schäden, mit denen er vernünftigerweise rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien.

7.2 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.

7.4 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

8.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

  1. Treuepflicht

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.

  1. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinaus-zuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

  1. Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag durch den Auftraggeber jederzeit, durch den Auftragnehmer mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Text- oder Schriftform gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

  1. Zurückbehaltungsrecht; Aufbewahrung von Unterlagen

12.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Das Zurückbehaltungsrecht gilt zudem nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

12.2 Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Dateien der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

12.3 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. § 12 Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  1. Sonstiges

13.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

13.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. § 3 Abs. 4 bleibt unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Web-/Cloudservices

  1. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und zwar für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und dem Online-Angebot der Liuba Galerie UG (haftungsbeschränkt) mit der Inhaberin Miriam Büxenstein, im folgenden Liuba Agentur genannt. Weitere AGB der Kund:in sind kein Vertragsbestandteil. Keine Ausschlusserklärung durch die Liuba Agentur ist von Nöten. Das Angebot gilt nur für Firmen und Privatpersonen mit ihrem Wohn- und Unternehmenssitz in Deutschland.

Mit der Annahme des Angebots versichert die Kund:in zahlungsfähig, volljährig und vollgeschäftsfähig zu sein. Minderjährige Interessent:innen haben die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:in/Erziehungsberechtigten vorzulegen. Auf die mögliche Strafbarkeit falscher Kunden-Angaben wird hingewiesen.

  1. Vertragsschluss und Widerrufsrecht

Die Annahme des Angebots kommt durch die schriftliche oder mündliche Zustimmung der Kund:in und nach der Erfassung der Bestelldaten (Name, Anschrift, Email-Adresse) zustande. Bestellungen können entweder online, per Telefon, Gespräch oder Briefsendung angenommen werden. Daraufhin erfolgt die Zuteilung von Speicherplatz und eine Mitteilung über die Zugangsdaten. Die Kund:in kann gemäß der rechtlichen Vorgaben Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht machen und wird darauf hingewiesen.

  1. Vertragsgegenstand

Art und Umfang der von Liuba Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung nebst Preisliste zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen. Diese sind Vertragsbestandteil. Liuba Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen und Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Die Kund:in wird über eine Übernahme eine Woche vorher in Kenntnis gesetzt. Der Kunde hat in diesem Falle das Recht, den Vertrag zu diesem Übernahmezeitpunkt zu kündigen.

  1. Produkte

4.1 Web- und Cloudservices

Die Liuba Agentur bietet im Web- und Cloudservices an (Webhosting mit WordPress, Cloudhosting mit Nextcloud, Domains, SSL-Zertifikate, E-Mail Postfächer). Weitere Dienstleistungen wie Updates, Backup Routinen, Sicherheitsvorkehrungen, SEO-Optimierung, Wartung und Instandhaltung, inhaltliche, konzeptionelle und technische Betreuung sind in Absprache als gesonderte Bestellungen aufzugeben. Die Liuba Agentur ist berechtigt, bei verbotenem Vorgehen den Zugang zum Webspace bzw. zum Server zu sperren, z.B. wenn der Kunde Spam-Mails versendet und/oder versenden lässt. Eine Weiter- bzw. Untervermietung des angemieteten Webspace (Webhosting) ist auf Vereinbarung erlaubt.

Erläuterungen zum Angebot

Bei den Web- und Cloudservices handelt es sich um die Untervermietung von Webspace zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten z.B. einer Website oder eines Cloudsystems. Die Speicherung erfolgt auf virtuellen und Root Servern und wird über eine virtuelle Systemumgebung gesteuert. Die Kund:in teilt sich eine physische Maschine mit mehreren Kund:innen. Auf Anfrage werden die Daten zusätzlich auf einem externen NAS (Network Attached Storage) gespeichert und regelmäßige Backup Routinen eingerichtet.

Die Kund:in kann Sicherheitslösungen hinzubuchen, sonst ist sie allein für die Sicherheit der Daten verantwortlich (z.B. durch die Integration von Backup Plugins etc.). Es obliegt ihm/ihr, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die die Liuba Agentur ggfs. zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. Auch für die Integrität und Verfügbarkeit der Netze, Server, Software und Daten Dritter ist die Kund:in selbst verantwortlich, kann jedoch Supportleistungen anfordern. Bei einer vorsätzlich sicherheitsgefährenden Handlung der Kund:in, kann die Liuba Agentur das Vertragsverhältnis auch fristlos kündigen.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und Sperrung

Sämtliche Entgelte von der Liuba Agentur verstehen sich brutto, d.h. einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste, verliert die vorherige Preisliste ihre Gültigkeit.

Der vereinbarte Tarif ergibt sich aus dem vom Kunden bestellten Produkt und/oder Dienstleistung. Maßgeblich ist der Tarif zum Zeitpunkt der Bestellung gemäß Leistungsbeschreibung und Preisliste. Einmalig zu zahlende Vergütungen sowie regelmäßig monatliche, quartalsweise oder jährlich zu zahlende Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Variable monatliche Entgelte sind am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig.

Die in Rechnung gestellten Entgelte sind ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Ein Rechnungsversand per E-Mail und angehängter PDF-Datei ist ausreichend. Die Kund:in hat während der Vertragslaufzeit jeden Wechsel des Wohn- bzw. Unternehmenssitzes unter Angabe von Anschrift unaufgefordert schriftlich (Email genügt) an die Liuba Agentur zu melden. Der Wechsel der bei der Bestellung angegeben Email-Adresse ist ebenfalls gegenüber der Liuba Agentur anzuzeigen. Der Kunde kann nur mittels Bank-Überweisung zahlen. Andere Zahlungsarten sind ausgeschlossen. Kommt die Kund:in in Zahlungsverzug, wird eine Mahngebühr in Höhe des monatlichen zu zahlenden Betrages an Mehrkosten berechnet. Die Zahlung erfolgt im Folgemonat. Befindet sich die Kund:in länger als zwei Monate mit der Zahlungsverpflichtung in Verzug, oder beläuft sich der offene fällige Betrag auf mehr als zwei Monatsentgelte, so ist die Liuba Agentur berechtigt, den Zugang der Daten ohne vorherige Ankündigung zu sperren und den Speicherinhalt zu löschen. In diesem Fall ist Liuba Agentur auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Liuba Agentur ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Die Kund:in ist jedoch zum Nachweis berechtigt, dass die Liuba Agentur infolge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Gewährleistung und Mängelrügen

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich zu erheben. Gewährleistungsansprüche gegenüber der Liuba Agentur stehen nur der unmittelbaren Kund:in zu und sind nicht abtretbar. Die Liuba Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit der gemieteten Internet-Webserver von 99.5% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von der Liuba Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

  1. Features und Services
  • WordPress-Toolkit: Dieses Feature ermöglicht es Webapplikationen wie CMS/CMR-Systeme über eine grafische Oberfläche zu installieren, deinstallieren und zu aktualisieren. Es kann keine Garantie gegeben werden, dass alle im Applikationsmanager aufgeführten Anwendungen unter den tariflich vereinbarten Systemvorrausetzungen in Betrieb genommen werden können. Die Liuba Agentur haftet nicht für Fehler die während oder nach einer Installation/Aktualisierung einer Applikation auftreten können.
  • Let’s Encrypt SSL Zertifikate: Die Liuba Agentur bietet die Verschlüsselung von Webseiten über ein Let’s Encrypt SSL Zertifikat an. Die Liuba Agentur kann keine Garantie auf die Verfügbarkeit dieser Zertifikate geben. Die Liuba Agentur haftet nicht für Fehler die während der Ausstellung oder Verlängerung des SSL Zertifikates auftreten können. Die Kund:in ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Funktionalität seines Let’s Encrypt SSL Zertifikat selbst zu prüfen und Schwierigkeiten bei der Liuba Agentur anzugeben.
  • Domain: Bei der Verschaffung/Pflege von Internetdomains wird die Liuba Agentur im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DeNIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe (sog. Registrar) lediglich als Vermittler tätig. Es gelten die jeweiligen Registrierungs-Vorschriften der zuständigen Registrierungsstelle bei DE-Domains namentlich die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der Denic eG (denic.de). Die Liuba Agentur hat auf die Verfügbarkeit bei der Domain-Vergabe keinen Einfluss. Dies gilt auch, wenn die Liuba Agentur eine Domain-Verfügbarkeitsabfrage unter Verwendung fremder Daten auf seiner Website anbietet. Die Liuba Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains verfügbar, frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt die Kund:in die Liuba Agentur hiermit frei.

Bei Account-Sperren und Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Liuba Agentur werden Domains des Kunden – via den Vertragspartner:innen – bei der Registrierungsstelle zurückgegeben; und zwar entweder durch sog. TRANSIT oder CLOSE-Aufträge.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Sperrung von Webspace und Email-Accounts

Die Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Liuba Agentur behält sich vor, Speicher-Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren, zu löschen oder deren Betrieb zu unterbinden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internetseite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, PHP-Scripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Pornographisch geprägte Inhalte (Hardcore) sowie Inhalte mit extremistischen, nationalsozialistischen oder antisemitischem Charakter oder Heilversprechen und Websites deren Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, sind unzulässig. Die Liuba Agentur ist berechtigt Accounts die den oberen Ansprüchen nicht gerecht werden zu sperren. Der Kunden wird sofort über einen solchen Maßnahme informiert.

9. Haftung

Die Liuba Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung aus einer einfachen Pflichtverletzung von der Liuba Agentur der Höhe nach unbegrenzt. Dies gilt ebenso für Schäden, die auf schweres Organisationsverschulden von der Liuba Agentur beruhen und für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit basieren. Im Übrigen haftet Liuba Agentur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt und zwar auf den vertragstypischen Schaden, d.h. maximal auf das vom Kunden zu zahlende Jahresentgelt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Daher haftet die Liuba Agentur insbesondere nicht für unmittelbare und mittelbare Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden der Kund:in. Bei primärem Datenverlust auf Websites / Server, der von der Liuba Agentur zu verantworten ist, umfasst die Haftung nur die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung verloren gegangen wären. Die Kund:in übernimmt die alleinige Haftung für den Inhalt seiner Website /Serverinhalte. Die Kund:in stellt die Liuba Agentur von eventuellen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und unwiderruflich frei. Für Störungen in Ihrem eigenen Intranet sowie Ihrer Internetanbindung welche den Betrieb oder Erreichbarkeit Ihrer online Plattform beeinträchtigen wird keine Haftung übernommen. Des Weiteren haften wir nicht für Störungen zugekaufter oder gemietet Software z.B. durch Bugs oder Softwarefehlern.

10. Jugendschutz / Adult-Angebot

Bei sonstigen Inhalten, die nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Adult-Angebote), verpflichtet sich die Kund:in, Personen unter 18 Jahren nicht bei dem Zugang zu diesen Inhalten zu unterstützen. Er stellt sicher, dass Dritte das Altersverifikationssystem nicht über die ihm überlassen PIN umgehen. Die Liuba Agentur ist zur sofortigen Sperrung berechtigt, sollte ein Missbrauch und/oder eine entsprechende Dysfunktion des Sicherheitssystems (Login-Bereich) bekannt werden.

11. Datenschutz Datensicherung, -Erhebung, – Verarbeitung und Nutzung

Der Kunde willigt freiwillig ein, dass die Liuba Agentur zum Zwecke der Auftragsdurchführung und im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, auftragsbezogene Daten der Kund:in speichert, verarbeitet, nutzt und u.a. an Vergabestellen für Domain z.B. die Denic und anderen beteiligen Dienstleistern im erforderlichen Umfang weiterleitet. Mangels Einwilligung kann eine Bestellung nicht bearbeitet und durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie dem Datenschutz finden Sie unter folgenden Link: Liuba Agentur Datenschutz.

Die Liuba Agentur nimmt keinerlei Sicherung von Speicherinhalten der Kund:in (Websites und Datenbanken, Scripte etc.) ohne vorherige Absprache vor. Der Kunde entscheidet deshalb alleinverantwortlich, ob und ggfs. welche Datensicherungsmaßnahmen (sog. Backups) er ergreift und regelmäßig überprüft und vorhält. Es ist ausschließlich Aufgabe der Kund:in, die Speicherinhalte der Website und eingesetzter Datenbanken in regelmäßigen Abständen auf externen Speichermedien (außerhalb der Server von der Liuba Agentur) zu sichern.

Der Kund:in ist bewusst, dass es bei den an das Internet angeschlossenen Computern (Server und Clients) einschl. des Email-Betriebs trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen letztendlich keine Datensicherheit geben kann.

12. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Währung

Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Kunde und der Liuba Agentur gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG / UN-Kaufrechts.

Die Vertragssprache ist – soweit zulässig – ausschließlich Deutsch. Ausschließliche Vertrags- und Rechnungswährung ist der Euro.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstandsvereinbarung

Erfüllungsort für alle Leistungen beider Vertragspartner:innen aus diesem Vertrag ist der Sitz von der Liuba Agentur. Ist die Kund:in Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von der Liuba Agentur. Die Liuba Agentur ist auch befugt, am Sitz der Kund:in zu klagen. Das gilt auch für den Fall, dass die Kund:in den Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

14. Schriftform und Teilunwirksamkeit

Vertragsänderungen und die Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Wegen des überwiegend mietrechtlichen Charakters von Webhosting-Verträgen soll im Falle einer ggfs. notwendig werdenden ergänzenden Vertragsauslegung von Webhosting-Verträgen die Vorschriften des deutschen Mietrechts herangezogen werden.

15. Vertragsdauer und Kündigung

Bei Webspace Produkte, Domain und SSL Zertifikaten beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Bei allen Serverprodukten richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem Vorauszahlungszeitraum und beträgt mindestens einen Monat. Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. des Vorauszahlungszeitraums gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit. Kündigungen sind schriftlich einzureichen und sollten Kundennamen und Unterschrift beinhalten. Kund:innen können auch per E-Mail kündigen sofern die E-Mail nach § 126a BGB über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt. Kündigungen können Sie auch per Post sowie als PDF-Dokument zusenden.

16. Widerrufsbelehrung, Datenschutz und Offline-Verfügbarkeit

Diese AGB sowie die Informationen zur Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern und die Angaben zum Datenschutz sind auf der Startseite durch gesonderten Link aufrufbar. Diese AGB stehen dem Kunden jederzeit zusätzlich als Download als PDF-Datei zur Verfügun